Neu: Planetary health diet (2.0) auf dem Prüfstand
Politik, Medien, Krankenkassen und viele Institutionen mehr stellen die planetary health diet (PHD) inzwischen als die Diät schlechthin dar, die als Co-Benefit nicht nur die menschliche Gesundheit verbessere, sondern gleichzeitig auch vorteilhaft für die Umwelt sei. Die DGE vergleicht ihre FBDG in ihrem Factsheet „Nachhaltige Ernährungsempfehlungen“ mit den Empfehlungen der PHD, als sei diese die globale Meßlatte. Dabei gibt es seit Erscheinen der ersten Fassung im Jahr 2019 weltweit Kritik u. a. an der Basis der Empfehlungen, der ungenügenden Bedarfsdeckung für viele Nährstoffe, der fehlenden Berücksichtigung vulnerabler Gruppen. Auch die komplexe Frage, ob die PHD tatsächlich als nachhaltig bezeichnet werden kann, wird kontrovers diskutiert. Zwischen 2022 und 2023 gab es weltweite Konsultationen, im Oktober 2025 erschien ein Update Report. Nun ist der Name „planetary health diet“ offiziell.
Ernährungsfachkräfte sollten sich mit den Kritikpunkten auseinandersetzen, um die Defizite und Fallstricke der PHD für sich und ihre Patienten/Klienten zu erkennen und mit individuellen nährstoffbedarfsdeckenden Diätkonzepten gegenzusteuern. Darüber hinaus können sie argumentativ dazu beitragen, Ungereimtheiten öffentlich zu thematisieren und damit das Ansehen unserer Berufsgruppe zu verbessern.
Das Seminar wird sich mit den folgenden Themen befassen, wobei der Fokus auf dem letzten Punkt liegen wird:
• Mit welchem Ziel wurde die PHD entwickelt?
• Worauf beruht die Idee der Nachhaltigkeit?
• Wie wird der Gesundheitsnutzen argumentiert?
• Welche Nährstoffe sind kritisch?
Anmeldebedingungen
Als verbindlich angemeldet gilt, wer sich über dieses online-Formular angemeldet hat. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer*in diese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an und die Anmeldung ist verbindlich.
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Sollte die essteam GbR die Veranstaltung absagen müssen, besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr.
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